Nissan LEAF Benutzerhandbücher | 2023 – Heute

5.6.4. Verfahren für Reparatur und Austausch

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  • Wenn ein Airbag einmal gezündet wurde, ist dieser nicht mehr funktionsfähig und muss ausgetauscht werden. Das Airbagmodul muss in einer qualifizierten LEAF-Reparaturwerkstatt, z. B. bei einem autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge, ausgetauscht werden. Das gezündete Airbagmodul kann nicht repariert werden.

  • Das Airbagsystem sollte von einer qualifizierten LEAF-Reparaturwerkstatt, z. B. einem autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge, durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug Beschädigungen an Bug oder Seite aufweist.

  • Wenn Sie das zusätzliche Rückhaltesystem entsorgen oder Ihr Fahrzeug verschrotten müssen, wenden Sie sich an eine qualifizierte LEAF-Reparaturwerkstatt, z. B. einen autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge. Die Verfahren zur korrekten Entsorgung sind in der entsprechenden NISSAN-Wartungsanleitung beschrieben. Bei unsachgemäßer Entsorgung besteht Verletzungsgefahr.

Die Airbags sind nur für den einmaligen Gebrauch ausgelegt. Als Erinnerung bleibt die SRS-Airbagwarnleuchte eingeschaltet, nachdem ein Airbag gezündet wurde, es sei denn, sie ist beschädigt. Die Reparatur und der Austausch eines zusätzlichen Rückhaltesystems sollte ausschließlich von einer qualifizierten LEAF-Reparaturwerkstatt, z. B. einem autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge, vorgenommen werden.

Wenn am Fahrzeug Wartungsarbeiten notwendig werden, sollte die Person, die die Wartung durchführt, auf die Airbagsysteme und damit in Zusammenhang stehende Bauteile hingewiesen werden. Der Hauptschalter sollte sich immer in der Stellung LOCK befinden, wenn unter der Motorhaube oder im Fahrzeuginneren gearbeitet wird.

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