Die gezeigten Bilder dienen nur der Orientierung. In einigen Fällen zeigen die Bilder Fahrzeuge, die nicht der lokalen Spezifikation entsprechen, und bilden kein bestimmtes Modell, Angebot oder eine bestimmte Ausstattungsvariante ab.
Die Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante serienmäßig oder optional (gegen Aufpreis) erhältlich.
1Apple CarPlay® und Android Auto™ sind kostenlos erhältlich, abhängig vom Modell und/oder der Ausstattungsvariante. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Nissan Partner oder auf www.nissan.de.
2Für die Nutzung der NissanConnect Services müssen Sie ein NissanConnect Benutzerkonto erstellen und sich in der NissanConnect Services App mit Benutzername und Passwort anmelden. Für die Nutzung der kostenlosen NissanConnect Services App benötigen Sie ein Smartphone mit kompatiblem iOS- oder Android-Betriebssystem sowie eine SIM-Karte mit Mobilfunkdaten-Option und einen bestehenden oder separaten Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkanbieter. Alle Services benötigen für die ordnungsgemäße Funktion einen ausreichenden Mobilfunkempfang.
35 Jahre Herstellergarantie bis 160.000 km für den Nissan Townstar Kombi. Weitere Informationen zu den umfangreichen Nissan Garantieleistungen finden Sie auf www.nissan.de oder fragen Sie Ihren Nissan Partner.
*Nissan Primastar Kombi: Kraftstoffverbrauch kombiniert nach WLTP: 7,9 – 7,0 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 208 – 183 g/km. Werte des Basisfahrzeugs. Die Werte des umgebauten Fahrzeugs lagen bei Erstellung dieser Broschüre noch nicht in validierter Form vor. Die hier aufgeführten Umbauten werden von unserem Nissan-zertifizierten Partner Dethleffs GmbH & Co. KG durchgeführt. Dabei repräsentiert eine Nissan Zertifizierung neben einer geprüften Einhaltung von Standards auch eine enge Kooperation des Umbauunternehmens mit Nissan. Bei den hier abgebildeten Umbauten handelt es sich um Fahrzeugveränderungen, die außerhalb des Nissan Werks stattfinden und für die einzig die Dethleffs GmbH & Co. KG verantwortlich ist. Nissan übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für die vorgenommenen Fahrzeug-veränderungen. Die Nissan Neuwagengarantie auf das ab Nissan Werk gelieferte Grundfahrzeug bleibt davon unberührt.
**Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.