Auf- und Umbauten für Nutzfahrzeuge







Die auf dieser Seite aufgeführten Auf- und Umbauer und ihre Umbauten sind von Nissan zertifizierte Partner. Diese Zertifikation repräsentiert neben einer geprüften Einhaltung von Standards auch eine enge Kooperation der Unternehmen mit Nissan. Bei den auf dieser Seite abgebildeten Auf- und Umbauten handelt es sich um Fahrzeugveränderungen, die außerhalb des Nissan Werks stattfinden und für die einzig der jeweilige Auf- und Umbauer verantwortlich ist. Eine mögliche Garantieleistung auf das umgebaute Fahrzeug bzw. die Fahrzeugveränderung wird von dem jeweiligen Auf- und Umbauer erbracht. Nissan übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für die vorgenommenen Fahrzeugveränderungen. Die Nissan Neuwagen-Garantie auf das ab Nissan Werk gelieferte Grundfahrzeug bleibt davon unberührt. 

Die auf dieser Seite verwendeten Bilder wurden zum Teil durch die Auf- und Umbauer zur Verfügung gestellt. Die Bildrechte bleiben beim jeweiligen Urheber. Eine unerlaubte Nutzung dieser ist untersagt.

*5 Jahre Garantie bis 160.000 km für alle Nissan Nutzfahrzeug-Modelle sowie für den Nissan EVALIA. Ausgenommen ist der Nissan e-NV200, für den 5 Jahre/100.000 km gelten, wobei sich die 5 Jahre Garantie aus 3 Jahren/100.000 km Herstellergarantie und kostenfreien 2 Jahren Nissan 5 Anschlussgarantie des teilnehmenden Nissan Partners zusammensetzen. Der komplette Umfang und Inhalt der Anschlussgarantie kann den Nissan 5* Anschlussgarantiebedingungen entnommen werden, die der teilnehmende Nissan Partner für Sie bereithält.

**Weitere Informationen zu unseren umfangreichen Garantieleistungen, der Nissan Assistance und dem Wartungsvertrag erhalten Sie bei Ihrem Nissan Händler.

Die auf dieser Seite aufgeführten Auf- und Umbauer und ihre Umbauten sind von Nissan zertifizierte Partner. Diese Zertifikation repräsentiert neben einer geprüften Einhaltung von Standards auch eine enge Kooperation der Unternehmen mit Nissan. Bei den auf dieser Seite abgebildeten Auf- und Umbauten handelt es sich um Fahrzeugveränderungen, die außerhalb des Nissan Werks stattfinden und für die einzig der jeweilige Auf- und Umbauer verantwortlich ist. Eine mögliche Garantieleistung auf das umgebaute Fahrzeug bzw. die Fahrzeugveränderung wird von dem jeweiligen Auf- und Umbauer erbracht. Nissan übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für die vorgenommenen Fahrzeugveränderungen. Die Nissan Neuwagen-Garantie auf das ab Nissan Werk gelieferte Grundfahrzeug bleibt davon unberührt. 

Die auf dieser Seite verwendeten Bilder wurden zum Teil durch die Auf- und Umbauer zur Verfügung gestellt. Die Bildrechte bleiben beim jeweiligen Urheber. Eine unerlaubte Nutzung dieser ist untersagt.

*5 Jahre Garantie bis 160.000 km für alle Nissan Nutzfahrzeug-Modelle sowie für den Nissan EVALIA. Ausgenommen ist der Nissan e-NV200, für den 5 Jahre/100.000 km gelten, wobei sich die 5 Jahre Garantie aus 3 Jahren/100.000 km Herstellergarantie und kostenfreien 2 Jahren Nissan 5 Anschlussgarantie des teilnehmenden Nissan Partners zusammensetzen. Der komplette Umfang und Inhalt der Anschlussgarantie kann den Nissan 5* Anschlussgarantiebedingungen entnommen werden, die der teilnehmende Nissan Partner für Sie bereithält.

**Weitere Informationen zu unseren umfangreichen Garantieleistungen, der Nissan Assistance und dem Wartungsvertrag erhalten Sie bei Ihrem Nissan Händler.