¹Unsere Winterkompletträder garantieren keine uneingeschränkte Sicherheit. Der Fahrer/die Fahrerin muss stets aufmerksam sein und ist selbst für einen sicheren Fahrstil verantwortlich, der stets den eigenen Fähigkeiten, der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein muss.
²Die Reifengarantie gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Kaufdatum und umfasst eine einfache und unbürokratische Schadensabwicklung. Änderungen des Programms sind ab dem 01.01.2019 in Kraft getreten. Der Garantieumfang umfasst Einfahrschäden (z. B. Nagel etc.), Anfahrschäden (z. B. Bordsteinkante), Diebstahl und Vandalismus. Die Garantieleistung ist nach dem Kaufdatum des Reifens gestaffelt: 0-3 Monate: 100%, 4-6 Monate: 75%, 7-18 Monate: 50%, 19-36 Monate: 25% und bei einem Restprofil des Reifens kleiner als 3 mm beträgt die Garantieleistung 0%.
³Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach der Laufzeit des beschädigten Reifens. Zu den Einzelheiten und insbesondere zu Ausschlüssen der Reifengarantie fragen Sie bitte bei Ihrem/Ihrer Nissan Partner/-in nach.