Wir halten Sie mobil
Wenn Ihr Nissan zum Zwecke einer Wartung nach Herstellervorgaben oder einer Reparatur mit einer voraussichtlichen Dauer größer als eine Stunde (ausgeschlossen sind Karosserie-, Lack- und/oder Unfallreparaturen) vereinbarungsgemäß einen Termin in einer Nissan Werkstatt hat, sorgt diese Nissan Werkstatt dafür, dass Sie mobil bleiben. So erhalten Sie von der Nissan Werkstatt, die die Reparatur/Wartung durchführt, sofern verfügbar, einen Ersatzwagen gegen eine Leihgebühr ab € 29,-. Sollte kein Ersatzwagen verfügbar sein, bietet Ihnen die zuständige Nissan Werkstatt eine alternative Lösung an.
Es besteht kein Anspruch auf ein Fahrzeug einer bestimmten Größe/Kategorie. Sofern nicht etwas anderes mit dem Nissan Partner vereinbart wurde, bezahlen Sie zusätzlich den Kraftstoff und die Versicherung.
Bitte beachten Sie: Ein Ersatzwagen wird Ihnen für maximal einen Arbeitstag, dabei jedoch für maximal 100 km (ggf. zzgl. Kraftstoff und Versicherung) zur Verfügung gestellt. Bei längeren Distanzen oder längerer Nutzungsdauer können Ihnen weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, die man Ihnen aber im Vorfeld mitteilt.
Vor Benutzung eines Ersatzwagens muss ein gültiger Führerschein vorgelegt werden. Die von Ihnen mit dem Nissan Partner vereinbarte Selbstbeteiligung ist im Versicherungsfall von Ihnen zu tragen. Sprechen Sie mit Ihrem Nissan Partner, um hierzu weitere Informationen zu erhalten.
NISSAN Assistance: Ihre Pannen- und Unfallhilfe
Falls es zu einer Panne oder einem unfallbedingten Schaden an Ihrem Nissan Fahrzeug kommen sollte, ist die NISSAN Assistance – Ihre Pannen- und Unfallhilfe immer für Sie da, um Ihnen zu helfen – und zwar kostenlos, rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche. Wählen Sie dazu einfach die 24-Stunden-Service-Nr. 0800 58 94 987.
Die NISSAN Assistance erhalten Käufer von Nissan Neufahrzeugen automatisch während der Laufzeit der Neufahrzeuggarantie. Mit jeder anschließenden Wartung durch einen Nissan Vertragspartner verlängert sich die NISSAN Assistance automatisch für den Zeitraum bis zur nächsten Wartung. Das gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge. Näheres erfahren Sie hier.
Preisversprechen
Sofern Sie einer Nissan Werkstatt ein Angebot einer nicht zum Nissan Händler- und Servicenetz gehörenden Werkstatt vorlegen, das günstiger als das Angebot der Nissan Werkstatt ist, wird diese die Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten zu dem günstigeren Preis ausführen. Das Angebot der anderen Werkstatt muss dabei u. a. die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Die andere Werkstatt, die Sie beauftragen möchten, darf höchstens 10 km von der Nissan Werkstatt entfernt sein.
- Das Angebot der anderen Werkstatt darf nicht älter als 7 Kalendertage sein.
- Das Angebot muss in Schriftform auf dem Briefpapier der anderen Werkstatt der Nissan Werkstatt vorgelegt werden.
- Das Angebot darf ausschließlich nur auf Nissan Originalteilen bzw. Nissan Originalzubehör basieren und muss auch die Kosten für die Montageleistungen beinhalten.
Kostenloser Fahrzeugcheck
Bei jedem Werkstattbesuch Ihres Nissan Fahrzeuges wird Ihnen ein kostenloser Fahrzeugcheck angeboten. Der Fahrzeugcheck wird von der Nissan Werkstatt in Ihrem Beisein durchgeführt und sofern ein Service- oder Reparaturbedarf besteht, wird Ihnen ein unverbindliches, transparentes Angebot erstellt. Sie entscheiden anschließend, was gemacht wird.