Nissan Fahrzeuge sind durch die gesetzliche 2-jährige Mindestgewährleistung aus Kaufrecht abgedeckt.
Die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung aus Kaufrecht sichert Ihre Rechte auf Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung, wenn Waren nicht ihrer Beschreibung entsprechen oder nicht wie vorgesehen funktionieren. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden.