Nissan, shift the way you move.

Get Adobe Flash player



Nissan - Designboom competition

ÜBER DEN PARKPLATZ HINAUS DENKEN

Geistiges Eigentum
Alle moralischen und urherberschaftlichen Rechte zum eingesandten Entwurf liegen beim Designer.
Bei Abgabe des Entwurfs für den Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, NISSAN die Rechte exklusiv für die Dauer von 9 Monaten zu übertragen. Dieser Zeitraum beginnt mit der Bekanntgabe der Gewinner.
Nach diesen 9 Monaten hat Nissan für die Dauer von weiteren 6 Monaten das Erstverwertungsrecht auf alle Kunstwerke. Während dieser insgesamt 15 (9+6) Monate dürfen die Designer ihre für den Wettbewerb bei designboom eingereichten Werke ohne Änderungen auf allen gewünschten Plattformen (Portfolio, Blog u. ä.) zum Zweck der Eigenwerbung ausstellen.

Nach diesen 15 Monaten dürfen die Designer ihre Kunstwerke frei verwenden, vorausgesetzt, dass alle Elemente, die geistiges Eigentum von NISSAN sind, sowie alle  NISSAN Symbole (z. B. grafische Elemente), gelöscht werden.
Falls NISSAN von seinem Erstverwertungsrecht Gebrauch macht, treffen NISSAN und der Teilnehmer ein Abkommen über die Produktionsrechte am Entwurf und über die Übertragung des geistigen Eigentums. Dieses Abkommen enthält alle für solche Transaktionen üblichen Konditionen auf der Grundlage eines Exklusivrechts für die europäischen Länder und ohne zeitliche Begrenzung.

Ferner autorisieren alle Designer durch ihre Teilnahme designboom und NISSAN unter ausdrücklichem Verzicht auf eine Vergütung, alle Entwürfe zu veröffentlichen und auszustellen (einschließlich der mit eingereichten Informationen zum Projekt). Das betrifft Ausstellungen und Events sowie die Verwendung der Entwürfe in allen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen von NISSAN, die NISSAN oder designboom für nützlich oder notwendig halten. Bei jeder Verwendung des Entwurfs muss auf den Wettbewerb hingewiesen werden.

Wenn NISSAN das Designobjekt ausstellen will, kommt NISSAN für Fracht- und Versicherungskosten auf.
Designboom und NISSAN sorgen dafür, dass der Designer als Urheber namentlich genannt wird, um ihm damit eine angemessene Plattform zur Eigenwerbung zu verschaffen. Nissan hat das Recht, kleine Änderungen durchzuführen, ohne die Integrität des Werks zu verletzen, z. B. durch Anbringung des NISSAN Logos oder Ergänzung von Text, durch Rahmung, Übersetzung, durch Änderung von Farben oder Schneiden des Hintergrunds oder Teilen davon u. ä.).
Wenn designboom und/oder NISSAN für die Veröffentlichung größere Änderungen am eingereichten Kunstwerk durchführen wollen, müssen designboom und/oder NISSAN den Designer darüber informieren und sein Einverständnis einholen.

Teilnahmeberechtigung
Der Wettbewerb steht nur Teilnehmern offen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Anwendbares Recht im Streitfall
Rechtsstreit

Für Rechtsstreitigkeiten zu diesem Vertrag und seiner Anwendung, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist Mailand ausschließlicher Gerichtsstand.

Anwendbares Recht
Dieses Abkommen wurde nach italienischem Recht geschlossen und bleibt diesem Recht unterworfen.

  • DESIGNBOOM LINKS