Für Informationen zu den Einschränkungen der NISSAN Intelligent Mobility Technologien und den NISSAN Fahrerassistenz-Systemen klicken Sie hier.
*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
¹Garantie
Bis 100.000 km gemäß Vertragsbedingungen. Garantie setzt sich aus 3 Jahren Herstellergarantie und bis zu 2 Jahren NISSAN 5★ Anschlussgarantie gemäß Vertragsbedingungen zusammen.
2Mobilitätsgarantie gemäß Vertragsbedingungen
Um die Mobilitätsgarantie zu erhalten, müssen Sie nur die regelmäßigen Wartungen bei einem NISSAN Partner durchführen lassen (kostenlos bei „Service“).
Die Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.